Zum Hauptinhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Zentrum fir politesch Bildung" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://livinglibrary.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Der Titel der Seite „Agenda“ ist mit dem der Startseite identisch und lässt nicht erkennen, welche Seite aufgerufen wurde (RAWeb-Kriterium 8.6).
  • Das Kontaktformular enthält ein verborgenes Anti-Spam-Feld, dessen Code nicht der HTML-Spezifikation entspricht (RAWeb-Kriterium 8.2).

Barrierefreiheits-Funktionen

Ein Link oben auf jeder Seite führt direkt zum Hauptinhalt. Die Animation auf der Startseite stoppt nach 5 Sekunden automatisch, kann über eine Schaltfläche angehalten oder neu gestartet werden und ist deaktiviert, wenn Ihr Gerät auf reduzierte Bewegung eingestellt ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. September 2026 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1.1 beispielsweise in Form einer von „Zentrum fir politesch Bildung“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.